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EU-KI-Kennzeichnungspflicht: Was das für Ihre Anzeigen bedeutet

Seit dem 2. August 2026 verpflichtet die EU-KI-Verordnung zu neuen Transparenzpflichten bei KI-bearbeiteten Fotos und Videos. Bei vielen Maklerinnen und Maklern ist diese Information noch nicht angekommen. Ein Teil der Verantwortung liegt bei Ihnen, ein Teil bei den Tools, die Sie nutzen. Hier erfahren Sie, was sich ändert, was betroffen ist und was Sie jetzt tun sollten.

Zeit zum Lesen

4

Min.

Veröffentlicht am

August 7, 2026

Verfasst von

Dorian de Vinck

CEO & Mitgründer

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Zwei Pflichten, zwei Verantwortliche

Es gibt tatsächlich zwei getrennte Pflichten, jede mit einem anderen Verantwortlichen:

BetreiberBetreiber AnbieterAnbieter
Verantwortlich für Das sichtbare Label auf dem Bild selbst Eine unsichtbare Markierung im Bild, wie ein digitales Wasserzeichen, das nur Software erkennen kann, nie Sie oder Ihre Käufer
Frist Seit dem 2. August 2026 Bis zum 2. Dezember 2026

Der Rest dieses Artikels dreht sich um Ihren Teil: das sichtbare Label.

Vorher / Nachher

Vor dem 2. August 2026 Seit dem 2. August 2026
Es reichte, dem Kunden zu sagen, dass KI-Staging verwendet wurde. Auf dem veröffentlichten Foto selbst musste nichts erscheinen. Eine Erwähnung reicht nicht mehr. Das Label muss überall sichtbar sein, wo das Foto tatsächlich veröffentlicht wird: im Exposé, auf dem Portal, auf Ihrer Website.

Living room after virtual staging, furnished with a sofa, dining table and plants The same living room before staging, empty

Label oder nicht: der Schnelltest

Es kommt auf eine Frage an: Hat die KI etwas Reales an der Immobilie verändert, oder hat sie nur verbessert, wie das Foto aufgenommen wurde?

Label nötig Kein Label nötig
Label nötigVirtuelles KI-Staging Kein Label nötigFarbkorrektur, Belichtung
Label nötigKI-Rendering Kein Label nötigMagischer Radierer, Entrümpelung
Label nötigHimmelsaustausch Kein Label nötigGrundrisse
Label nötigStrukturelle Änderungen Kein Label nötigDatenschutz-Management
Label nötigStaging-Animationen Kein Label nötigAnzeigen, die vor dem 2. August 2026 veröffentlicht wurden

So wenden Sie das Icon an

Die Europäische Kommission stellt drei Icons bereit, allerdings benötigen Sie in der Praxis fast immer nur eines davon.

Icon Wann Beispiel Für Immobilien relevant?
Basic AI label KI beteiligt, mit kurzem Text-Hinweis Bildunterschrift „Mit KI bearbeitet“ Selten
Partially AI-modified label Echtes Foto, wesentlich von KI verändert Virtuelles Staging, Himmelsaustausch Ja, fast immer
Fully AI-generated label 100 % KI, kein echtes Foto dahinter Ein per Prompt generiertes Konzept-Rendering Selten, meist bei Konzept-Renderings

So unterstützen wir Sie bei der Compliance

Was Status
Sichtbar Integrierte Erinnerung und Warnbanner im Fotostudio Bereits verfügbar
EU-Label-Icon als Export mit einem Klick Bereits verfügbar
Unsichtbar Unsichtbares Wasserzeichen in unseren eigenen Tools Bis zum 2. Dezember 2026

Ob das Label sichtbar wird, entscheiden allein Sie. Wir greifen dabei nicht ein.

Ihre Compliance-Checkliste

  • Erstellen Sie eine kurze Liste aller KI-Tools, die Sie einsetzen: Staging, Himmelsaustausch, Retusche, Objektbeschreibungen.
  • Fragen Sie jeden Anbieter, ob die technische Markierung nach Artikel 50 Absatz 2 bereits eingebaut ist, gehen Sie bitte nicht einfach davon aus.
  • Entscheiden Sie, wie weit Sie beim sichtbaren Labelling gehen möchten. Manche Agenturen labeln mehr, als das Gesetz verlangt. Dabei handelt es sich um eine Positionierungsfrage, nicht nur eine Compliance-Frage.
  • Bewahren Sie Ihre Original-Fotos, unbearbeitet, für jede Immobilie auf. Das ist keine gesetzliche Pflicht, aber der einfachste Weg, genau zu belegen, was verändert wurde, falls ein Kunde oder Portal zukünftig danach fragt.

Schweiz

Die Schweiz hat noch kein vergleichbares Gesetz, da der Bundesrat einen verfolgt, massgeschneiderten Ansatz verfolgt, statt die EU-KI-Verordnung einfach zu übernehmen. In der Praxis ändert das aber wenig: Wenn Sie eine Schweizer Immobilie an jemanden in der EU vermarkten, egal ob Kauf oder Miete, gilt die EU-Regel trotzdem für diese Anzeige. Unser Rat: Gewöhnen Sie sich das Labeln lieber frühestmöglich an, statt auf eine Schweizer Version zu warten, die Sie dazu zwingt.

Egal wo Sie tätig sind: Jene Makler, die das Labeln schon zum jetzigen Zeitpunkt zur Routine machen, sind die, die später nie in Eile geraten, wenn ein Portal oder Kunde danach fragt.

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EU-KI-Kennzeichnungspflicht: Was das für Ihre Anzeigen bedeutet

Häufig gestellte Fragen

Wer ist verantwortlich für das KI-Label, ich oder mein Software-Anbieter?
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Beide, aber für unterschiedliche Dinge. Als Makler, der die Anzeige veröffentlicht, sind Sie der „Betreiber" und verantwortlich für das sichtbare Label auf dem Foto selbst, seit dem 2. August 2026. Backbone, als „Anbieter" der KI-Tools, ist verantwortlich für eine unsichtbare technische Markierung im Bild, bis zum 2. Dezember 2026. In jedem Fall liegt das sichtbare Label auf Ihrer Anzeige bei Ihnen.

Seit wann gilt die EU-Kennzeichnungspflicht für KI wirklich?
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Seit dem 2. August 2026. Es gibt keine Übergangsfrist. Braucht ein Foto ein Label, muss es überall sichtbar sein, wo die Anzeige veröffentlicht wird: im Exposé, auf dem Portal, auf Ihrer Website.

Welches EU-KI-Label-Icon sollte ich für Immobilienfotos verwenden?
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Fast immer das Icon „Teilweise KI-verändert", also für ein echtes Foto, das wesentlich von KI verändert wurde, wie virtuelles Staging oder ein Himmelsaustausch. Die Icons „Basic" (geringe KI-Beteiligung, mit Text-Hinweis) und „Vollständig KI-generiert" (per Prompt erzeugtes Konzept-Rendering ohne echtes Foto dahinter) gibt es auch, passen aber selten zu Immobilienfotos.

Gilt das für jedes KI-bearbeitete Foto?
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Nein. Nur bei wesentlichen Änderungen: Staging, Himmelsaustausch, strukturelle Änderungen, Staging-Animationen. Kleine technische Retuschen sind ausgenommen.

Zählt der Magische Radierer dazu?
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Nein. Das Entfernen eines kleinen Objekts wird wie eine Farbkorrektur behandelt.

Was ist mit Renderings?
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Das kommt darauf an, wie das Rendering tatsächlich erstellt wurde, nicht wie es aussieht.

Ein klassisches 3D-Rendering, mit CGI-Software aus Grundriss und Aufmaß erstellt, ist überhaupt keine KI. Kein Label nötig.

Speisen Sie denselben Grundriss stattdessen in ein KI-Modell ein, ändert sich der Fall. Auch mit echten Maßen dahinter gibt es kein echtes Foto, also zählt es als Vollständig KI-generiert und braucht ein Label.

Ein per Prompt erzeugtes Konzeptbild, ebenfalls ohne echte Maße, ist genauso vollständig KI-generiert.

Nicht sicher, wie ein Bild entstanden ist? Fragen Sie Ihr Produktionsteam. Das ist der eigentliche Test, nicht wie realistisch das Bild aussieht.

Brauchen Grundrisse ein Label?
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Grundrisse bleiben labelfrei, egal ob klassischer 2D-Grundriss oder 3D-Rendering. Beides bleibt eine schematische Darstellung der Raumaufteilung, kein fotorealistisches Bild der Immobilie. Ein AI 3D Rendering aus demselben Grundriss ist ein anderer Fall und braucht ein Label, siehe die Frage zu Renderings oben.

Muss ich alte Anzeigen nachträglich labeln?
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Nein. Nur Anzeigen, die ab dem 2. August 2026 veröffentlicht werden.

Gilt die EU-KI-Verordnung auch für Schweizer Anzeigen?
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Ja, wenn Sie an jemanden in der EU vermarkten. Die Schweiz hat noch kein vergleichbares Gesetz und verfolgt ihren eigenen, langsameren Ansatz. Dennoch gilt die EU-Regel trotzdem für jede Schweizer Anzeige, die an Käufer oder Mieter in der EU vermarktet wird.

Was sollte ich jetzt tun, um konform zu bleiben?
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Listen Sie alle KI-Tools auf, die Sie für Staging, Himmelsaustausch, Retusche oder Objektbeschreibungen nutzen. Fragen Sie jeden Anbieter, ob die technische Markierung nach Artikel 50 Absatz 2 bereits eingebaut ist, gehen Sie nicht einfach davon aus. Entscheiden Sie, wie weit Sie beim sichtbaren Labelling gehen möchten, manche Agenturen labeln mehr, als das Gesetz verlangt, als Positionierungsfrage. Und bewahren Sie Ihre Original-Fotos, unbearbeitet, für jede Immobilie auf, damit Sie belegen können, was sich geändert hat, falls jemand nachfragt.