Grundbuchauszug / Grundakte
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GRUNDBUCHAUSZUG (BEGLAUBIGT)
Der Grundbuchauszug (beglaubigt) ist eine amtlich beglaubigte Abschrift des Grundbuchs, eines öffentlichen Registers, das die Eigentumsverhältnisse von Grundstücken verbindlich dokumentiert. Dieses Dokument bestätigt das rechtliche Eigentum und ist für bestimmte offizielle Vorgänge erforderlich.
Inhalt
- Beglaubigte Abschrift des Grundbucheintrags zur Immobilie.
Besondere Hinweise & Bearbeitungszeit
- In der Regel erfolgt die Bereitstellung innerhalb von 7 bis 10 Tagen. In Großstädten kann es aufgrund der hohen Nachfrage zu Verzögerungen kommen.
- Gegebenenfalls fallen 20 Euro an Behördengebühren (Auslagen) an, die gesondert in Rechnung gestellt werden.

GRUNDBUCHAUSZUG (UNBEGLAUBIGT)
Der Grundbuchauszug (unbeglaubigt) bietet eine nicht beglaubigte Abschrift des Grundbucheintrags zur Immobilie. Diese dient als informelles Dokument und gibt den aktuellen Eigentumsstand wieder, ist jedoch rechtlich nicht verbindlich.
Inhalt
- Unbeglaubigte Abschrift des Grundbucheintrags zur Immobilie.
Besondere Hinweise & Bearbeitungszeit
- In der Regel erfolgt die Bereitstellung innerhalb von 7 bis 10 Tagen. In Großstädten kann es aufgrund der hohen Nachfrage zu Verzögerungen kommen.
- Gegebenenfalls fallen 10 Euro an Behördengebühren an, die gesondert in Rechnung gestellt werden.

BEWILLIGUNGSURKUNDE (ABTEILUNG II)
Die Bewilligungsurkunde (Abteilung II) umfasst alle gültigen Eintragungen aus Abteilung II des Grundbuchs, darunter Belastungen und Einschränkungen wie Grunddienstbarkeiten oder Wegerechte.
Inhalt
- Sämtliche relevanten Grundbuchblätter der Immobilie aus Abteilung II.
Besondere Hinweise & Bearbeitungszeit
- In der Regel erhalten Sie die Bewilligungsurkunde innerhalb von 2 bis 4 Wochen, abhängig von der Arbeitslast und dem Alter der Urkunden (digital oder physisch). In Großstädten kann die Bearbeitung über 4 Wochen hinausgehen.
- Eine Kopiergebühr von 0,50 Euro pro Seite kann je nach ausstellendem Amt anfallen.

BEWILLIGUNGSURKUNDE (ALLE ABTEILUNGEN)
Die Bewilligungsurkunde (Alle Abteilungen) umfasst die gültigen Eintragungen aus sämtlichen Abteilungen des Grundbuchs und bietet eine vollständige Übersicht über alle Einträge zur Immobilie.
Inhalt
- Alle relevanten Grundbuchblätter aus sämtlichen Abteilungen.
Besondere Hinweise & Bearbeitungszeit
- In der Regel erfolgt die Bereitstellung innerhalb von 2 bis 4 Wochen, abhängig von der Arbeitslast und dem Alter der Urkunden (digital oder physisch). In Großstädten kann die Bearbeitung über 4 Wochen hinausgehen.
- Eine Kopiergebühr von 0,50 Euro pro Seite kann je nach ausstellendem Amt anfallen.

BEWILLIGUNGSURKUNDE (ABTEILUNG III)
Die Bewilligungsurkunde (Abteilung III) bietet Informationen zu den Eintragungen aus Abteilung III des Grundbuchs, die Hypotheken und ähnliche Belastungen dokumentiert.
Inhalt
- Sämtliche relevanten Grundbuchblätter der Immobilie aus Abteilung III.
Besondere Hinweise & Bearbeitungszeit
- In der Regel erfolgt die Bereitstellung innerhalb von 2 bis 4 Wochen, abhängig von der Arbeitslast und dem Alter der Urkunden (digital oder physisch). In Großstädten kann die Bearbeitung über 4 Wochen hinausgehen.
- Eine Kopiergebühr von 0,50 Euro pro Seite kann je nach ausstellendem Amt anfallen.

TEILUNGSERKLÄRUNG
Die Teilungserklärung ist die Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird. Diese Erklärung ist oft erforderlich, wenn eine Immobilie in mehrere Eigentumseinheiten unterteilt wird.
Inhalt
- Erklärung zur Teilung des Grundstücks in Miteigentumsanteile.
Besondere Hinweise & Bearbeitungszeit
- In der Regel erfolgt die Bereitstellung innerhalb von 4 bis 6 Wochen, in Großstädten kann es jedoch zu Verzögerungen kommen.
- Eine Kopiergebühr von 0,50 Euro pro Seite kann anfallen, die Höhe variiert je nach ausstellendem Amt.



