Grundbuchauszug / Grundakte
Ein Grundbuchauszug ist die offizielle, vollständige Abschrift aller Eintragungen, die zu einem bestimmten Grundstück oder einer Immobilie im Grundbuch beim Amtsgericht hinterlegt sind. Jedes Grundbuchblatt beginnt mit einem Deckblatt, gefolgt von dem Bestandsverzeichnis sowie den Abteilungen I (Wer ist der Eigentümer?), Abteilung II (Lasten und Beschränkungen wie z. B. Wegerechte, Wohnrechte, Vorkaufsrechte) und Abteilung III (Grundpfandrechte wie z. B. Hypotheken oder Grundschulden der Bank). Der Aufbau ist dabei immer gleich.
Diese Dienstleistungen sind derzeit nur in Deutschland verfügbar
GRUNDBUCHAUSZUG (BEGLAUBIGT)
Der Grundbuchauszug (beglaubigt) ist eine amtlich beglaubigte Abschrift des Grundbuchs, eines öffentlichen Registers, das die Eigentumsverhältnisse von Grundstücken verbindlich dokumentiert. Dieses Dokument bestätigt das rechtliche Eigentum und ist für bestimmte offizielle Vorgänge erforderlich.
Inhalt
- Beglaubigte Abschrift des Grundbucheintrags zur Immobilie.
Besondere Hinweise & Bearbeitungszeit
- In der Regel erfolgt die Bereitstellung innerhalb von 7 bis 10 Tagen. In Großstädten kann es aufgrund der hohen Nachfrage zu Verzögerungen kommen.
- Gegebenenfalls fallen 20 Euro an Behördengebühren (Auslagen) an, die gesondert in Rechnung gestellt werden.

GRUNDBUCHAUSZUG (UNBEGLAUBIGT)
Der Grundbuchauszug (unbeglaubigt) bietet eine nicht beglaubigte Abschrift des Grundbucheintrags zur Immobilie. Diese dient als informelles Dokument und gibt den aktuellen Eigentumsstand wieder, ist jedoch rechtlich nicht verbindlich.
Inhalt
- Unbeglaubigte Abschrift des Grundbucheintrags zur Immobilie.
Besondere Hinweise & Bearbeitungszeit
- In der Regel erfolgt die Bereitstellung innerhalb von 7 bis 10 Tagen. In Großstädten kann es aufgrund der hohen Nachfrage zu Verzögerungen kommen.
- Gegebenenfalls fallen 10 Euro an Behördengebühren an, die gesondert in Rechnung gestellt werden.

BEWILLIGUNGSURKUNDE (ABTEILUNG II)
Die Bewilligungsurkunde (Abteilung II) umfasst alle gültigen Eintragungen aus Abteilung II des Grundbuchs, darunter Belastungen und Einschränkungen wie Grunddienstbarkeiten oder Wegerechte.
Inhalt
- Sämtliche relevanten Grundbuchblätter der Immobilie aus Abteilung II.
Besondere Hinweise & Bearbeitungszeit
- In der Regel erhalten Sie die Bewilligungsurkunde innerhalb von 2 bis 4 Wochen, abhängig von der Arbeitslast und dem Alter der Urkunden (digital oder physisch). In Großstädten kann die Bearbeitung über 4 Wochen hinausgehen.
- Eine Kopiergebühr von 0,50 Euro pro Seite kann je nach ausstellendem Amt anfallen.

BEWILLIGUNGSURKUNDE (ALLE ABTEILUNGEN)
Die Bewilligungsurkunde (Alle Abteilungen) umfasst die gültigen Eintragungen aus sämtlichen Abteilungen des Grundbuchs und bietet eine vollständige Übersicht über alle Einträge zur Immobilie.
Inhalt
- Alle relevanten Grundbuchblätter aus sämtlichen Abteilungen.
Besondere Hinweise & Bearbeitungszeit
- In der Regel erfolgt die Bereitstellung innerhalb von 2 bis 4 Wochen, abhängig von der Arbeitslast und dem Alter der Urkunden (digital oder physisch). In Großstädten kann die Bearbeitung über 4 Wochen hinausgehen.
- Eine Kopiergebühr von 0,50 Euro pro Seite kann je nach ausstellendem Amt anfallen.

BEWILLIGUNGSURKUNDE (ABTEILUNG III)
Die Bewilligungsurkunde (Abteilung III) bietet Informationen zu den Eintragungen aus Abteilung III des Grundbuchs, die Hypotheken und ähnliche Belastungen dokumentiert.
Inhalt
- Sämtliche relevanten Grundbuchblätter der Immobilie aus Abteilung III.
Besondere Hinweise & Bearbeitungszeit
- In der Regel erfolgt die Bereitstellung innerhalb von 2 bis 4 Wochen, abhängig von der Arbeitslast und dem Alter der Urkunden (digital oder physisch). In Großstädten kann die Bearbeitung über 4 Wochen hinausgehen.
- Eine Kopiergebühr von 0,50 Euro pro Seite kann je nach ausstellendem Amt anfallen.

TEILUNGSERKLÄRUNG
Die Teilungserklärung ist die Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird. Diese Erklärung ist oft erforderlich, wenn eine Immobilie in mehrere Eigentumseinheiten unterteilt wird.
Inhalt
- Erklärung zur Teilung des Grundstücks in Miteigentumsanteile.
Besondere Hinweise & Bearbeitungszeit
- In der Regel erfolgt die Bereitstellung innerhalb von 4 bis 6 Wochen, in Großstädten kann es jedoch zu Verzögerungen kommen.
- Eine Kopiergebühr von 0,50 Euro pro Seite kann anfallen, die Höhe variiert je nach ausstellendem Amt.




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Veröffentlicht am
01 April 2025
Aktuelle Informationen zu
29 April 2026
Eine einfache Kopie oder ein Computerausdruck der aktuellen Grundbuchdaten. Kein offizieller rechtlicher Beweiswert. Ausreichend für persönliche Unterlagen, eine erste Prüfung beim Immobilienkauf, für Architekten bei der Planung oder eine unverbindliche Kreditanfrage bei einer Bank.
Das Grundbuchamt (oder ein Notar) bestätigt mit offiziellem Siegel, Stempel und Unterschrift, dass dieser Auszug exakt und vollständig mit dem Original übereinstimmt. Gilt als öffentliche Urkunde mit vollem rechtlichem Beweiswert vor Gerichten und Behörden. Benötigt für die Finanzierungsabwicklung beim Notartermin, Umschuldung, Gerichtsverfahren oder die Eintragung einer Grundschuld.
Der unbeglaubigte Auszug ist in der Regel innerhalb von 24 Stunden zum Download verfügbar. Der beglaubigte Auszug ist in der Regel innerhalb von 7 bis 10 Werktagen verfügbar. In Großstädten sollten längere Wartezeiten eingeplant werden.



