Behördenauskünfte
Behördenauskünfte bilden das Fundament jeder erfolgreichen Immobilientransaktion, sei es für den Verkauf, die Besichtigung oder die Finanzierung. Anstatt zeitaufwendig per E-Mail, Telefon oder Brief mit unzähligen Ämtern zu kommunizieren, bündeln wir die Beschaffung zentral und automatisiert auf einer Plattform. So sparen Sie wertvolle Zeit und haben alle offiziellen Unterlagen für Ihre Projekte stets griffbereit.
Diese Dienstleistungen sind derzeit nur in Deutschland verfügbar
BAUAKTE
Die Bauakte ist die behördliche Sammlung aller Unterlagen zu einem Bauvorhaben und dokumentiert die vollständige Bauhistorie einer Immobilie – von der ursprünglichen Baugenehmigung bis hin zu späteren Umbauten. Sie enthält unter anderem Baugenehmigungsbescheide, genehmigte Pläne, Baubeschreibungen, Flächenberechnungen sowie Brandschutznachweise. Die Bauakte wird über die zuständige Baugenehmigungsbehörde bezogen und ist in drei Paketen erhältlich: Essenziell, Standard und Premium.



GRUNDBUCHAUSZÜGE
Ein Grundbuchauszug ist die offizielle, vollständige Abschrift aller Eintragungen, die zu einem bestimmten Grundstück oder einer Immobilie im Grundbuch beim Amtsgericht hinterlegt sind. Jedes Grundbuchblatt beginnt mit einem Deckblatt, gefolgt von dem Bestandsverzeichnis sowie den Abteilungen I (Wer ist der Eigentümer?), Abteilung II (Lasten und Beschränkungen wie z. B. Wegerechte, Wohnrechte, Vorkaufsrechte) und Abteilung III (Grundpfandrechte wie z. B. Hypotheken oder Grundschulden der Bank). Der Aufbau ist dabei immer gleich.

ATLASTENAUSKUNFT UND BAULASTENAUSKUNFT
Beide Auskünfte liefern wichtige Informationen über rechtliche und tatsächliche Belastungen eines Grundstücks, die weder im Grundbuch noch in der Liegenschaftskarte ersichtlich sind. Sie sind unerlässlich bei Immobilientransaktionen, Bauvorhaben und Finanzierungsanfragen, da sie den Wert und die Nutzbarkeit einer Immobilie maßgeblich beeinflussen können und von Banken standardmäßig angefordert werden.

LIEGENSCHAFTSKARTEN
Die Liegenschaftskarte ist eine maßstabsgetreue, grafische Darstellung aller Liegenschaften. Sie ist die amtliche Kartengrundlage des Grundbuchs und dient dem genauen Nachweis der Lage und den Abgrenzungen eines Grundstücks. Dabei stehen die amtliche und die nicht amtliche Variante zur Verfügung.



Häufig zusammen bestellt
Veröffentlicht am
01 April 2025
Aktuelle Informationen zu
29 April 2026
Die Bauakte wird häufig bei Immobilientransaktionen, Finanzierungsanfragen sowie bei geplanten Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen benötigt. Sie gibt Auskunft über die gesamte Bauhistorie und hilft dabei, rechtliche und bauliche Risiken frühzeitig zu erkennen.
Die Bearbeitungszeit durch die zuständigen Behörden beträgt in der Regel bis zu 8 Wochen. Die genaue Dauer hängt von der jeweiligen Behörde und dem Umfang der angefragten Unterlagen ab.
Das Grundbuchamt (oder ein Notar) bestätigt mit offiziellem Siegel, Stempel und Unterschrift, dass dieser Auszug exakt und vollständig mit dem Original übereinstimmt. Gilt als öffentliche Urkunde mit vollem rechtlichem Beweiswert vor Gerichten und Behörden. Benötigt für die Finanzierungsabwicklung beim Notartermin, Umschuldung, Gerichtsverfahren oder die Eintragung einer Grundschuld.
Eine Altlastenauskunft gibt Auskunft darüber, ob für ein bestimmtes Grundstück Einträge im sogenannten Altlastenkataster vorliegen.
• Haftung: Sie klärt, ob Bodenveränderungen oder „Altlasten“ (z. B. durch frühere Industrienutzung oder Tankstellen) bekannt sind. Das schützt Käufer vor unerwarteten Sanierungskosten.
• Sicherheit: Banken verlangen diesen Nachweis fast immer für eine Finanzierung.
• Umfang: Die Auskunft umfasst meist Informationen über Altlastverdachtsflächen, schädliche Bodenveränderungen und bereits durchgeführte Sanierungen.
• Liegenschaftskarte (amtlich): Sie ist ein offizielles Dokument des Katasteramtes und genießt den „öffentlichen Glauben“. Das bedeutet, sie hat volle rechtliche Beweiskraft. Behörden, Notare und Banken verlangen diese Variante zwingend für Bauanträge, Beurkundungen oder Immobilienfinanzierungen.
• Liegenschaftskarte (nicht amtlich): Diese dient rein der Information. Sie hat keine rechtliche Bindungswirkung und wird für formelle Prozesse (wie einen Kreditantrag oder Bauantrag) in der Regel abgelehnt. Ihr fehlt das offizielle Siegel und die behördliche Gewährleistung der Richtigkeit.

